Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss

  1. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen der Wallach Möbelhaus GmbH & KG (im folgenden Verkäufer) und der Kunden (im folgenden Käufer) geschlossenen Verträge.
  2. Soweit die umseitig zum Kauf beabsichtigte/n Ware/n für den Käufer erst bestellt werden, gibt dieser mit der Unterzeichnung seines Auftrages eine Bestellung über die erfassten Artikel ab. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt in diesen Fäll zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung binnen 5 Werktagen nach Bestellzugang annimmt (Auftragsbestätigung). Anderenfalls kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterschrift
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen

II. Preise

  1. Alle Preise sind verbindlich und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sind Lieferung und/oder Montage der gekauften Waren vereinbart, gilt der Kaufpreis, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer-/Versand- und/oder Montagekosten, deren Höhe bei der Bestellung mit aufgeführt Die Zahlung ist bei Lieferung fällig. Als Zahlungsmethode kann zwischen Barzahlung oder Einsatz des SEPA-Lastschriftverfahren gewählt werden. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) anfallen, die vom Käufer abzuführen sind.
  3. Der Verkäufer akzeptiert bei Zahlung an der Kasse, die dort ausgewiesenen oder auf der Bestellung aufgeführten Der Käufer wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
    1. Wählt der Käufer als Zahlungsmethode eine Giro- oder Kreditkartenzahlung, erteilt der Käufer mit Bekanntgabe seiner Kartendaten die Ermächtigung dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich der anfallenden Liefer‐ und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Giro- bzw. Kreditkartenunternehmen zu belasten.
    2. Bei einer Zahlung per Banküberweisung verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens fünf Werktage nach Erhalt der ihm mitgeteilten Zahlungsaufforderung zu zahlen. Die Konto- bzw. Überweisungsdaten werden bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.

III. Annahmeverzug

  1. Gerät der Käufer schuldhaft mit der Annahme der Ware in Verzug, kann der Verkäufer für die Dauer der Einlagerung der Sache pauschal ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Kaufpreises pro Monat berechnen.
  2. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer keine oder niedrigere Kosten entstanden sind; dem Verkäufer umgekehrt ist der Nach- weis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

IV. Lieferung und Montage

  1. Ist eine Lieferung der gekauften Waren vereinbart, erfolgt diese, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, an die vom Käufer bei Auftragserteilung mitgeteilte Wird die verkaufte Ware auf Verlangen des Käufers an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (sog. Versendungskauf) versendet, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Der Käufer hat zur Durchführung ggfs. vereinbarter Montageleistungen Sorge dafür zu tragen, dass die zu erbringenden Montageleistungen möglich sind – insbesondere hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die Wandbeschaffenheit für eine ordnungsgemäße Montage bzw. Aufhängung der Kaufsache geeignet ist. Der Käufer hat weiter einen Elektroanschluss zur Verfügung zu stellen, um den Einsatz von Elektrogeräten, die zur Montage benötigt werden, zu ermöglichen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Umstände, welche die Anlieferung erschweren können, rechtzeitig hinzuweisen.

V. Lieferfrist

  1. Die Lieferung der gekauften Artikel erfolgt innerhalb der bei Auftragserteilung mit dem Käufer vereinbarten Lieferfrist.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Man- gel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
  3. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung er- schweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann dieser durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  4. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung – gleich aus welchem Grunde – unmöglich, ist die Haftung vom Verkäufer auf Schadensersatz nach Maßgabe der Bestimmung unter Punkt VIII. dieser AGB beschränkt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln sowie dem Verkäufer einen Zugriff Dritter (z.B. Pfändung) und etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Eigentümerin erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach 2. – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Als pauschalen Schadenersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 25% des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedriger Höhe entstanden ist. Wallach bleibt umgekehrt vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

VII. Gewährleistungsansprüche

  1. Dem Käufer steht beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren Dieser hat bei Mängeln einer Kaufsache unter Beachtung der nachstehenden Regelungen das Recht, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
  2. Keine Gewährleistung besteht bei solchen Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Käufer entstanden
  3. Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen des Mangels an einer Sache sind ausgeschlossen, wenn die Vertragswidrigkeit erst nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache beim Unternehmer offenbar Diese Haftungsfrist gilt nicht, soweit der Verkäufer nach Pkt. VIII. dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. Die in §§ 478, 445a BGB bestimmten Rückgriffansprüche von Unternehmern bleiben hiervon unberührt. Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
  4. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Der Verkäufer kann die Nachbesserung Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  5. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert Wählt der Käufer den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

VIII. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
  2. Für solche Schäden, die nicht von VIII. 1. erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von VIII. 1 noch VIII. 2. erfasst werden (sog. unwesentliche Vertrags- pflichten) haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  4. Eine weitergehende Haftung ist

IX. Datenschutz

  1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallende Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben Auf die gesonderten Hinweise zur Datenverarbeitung wird insoweit ausdrücklich Bezug genommen.
  2. Die Wallach Möbelhaus GmbH KG ist berechtigt, über den Käufer eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Käufer erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

X. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein- schließlich dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der ZPO des BGB. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.