Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss

1. Der Käufer ist an seine umseitige Bestellung gebunden. Der Verkäufer kann das Vertragsangebot des Käufers innerhalb von 14 Tagen schriftlich ablehnen. Geschieht dies nicht, ist der Vertrag zustande gekommen.

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

II. Preise

1. Die Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich immer einschließlich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt.

2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen
hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B . Dekorations- und
Montagearbeiten, werden ferner in Rechnung gestellt und sind spätestens bei
Abnahme zu zahlen.

III. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass
bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

3. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Muster oder der Abbildung
bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer,
Furniere, Natursteinplatten, Leder, Kunststoffe, Lacke, textile Produkte)
liegen und handelsüblich sind . Bel Ergänzungsstücken sind derartige Abweichungen
unvermeidlich. Ebenso bleiben handelsübliche und zumut bare Abweichungen
bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich der Ausführung
gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV. Lieferung und Montage

1. Im Falle einer vereinfachten Frei-Haus-Lieferung hat der Käufer dafür Sorge zu
tragen, dass der Transport bis in die Wohnung und/oder Anlief erstelle mit den üblichen
Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit
durch Eingänge und Treppenhäuser. Sollte dies nicht möglich sein, hat
der Käufer die dem Verkäufer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen
zu ersetzen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Umstände, welche die Anlieferung
erschweren könnten, rechtzeitig hinzuweisen.

3. Sofern der Verkäufer hinsichtlich der Montage zu befestigende r Einrichtungsgegenstände
Bedenken wegen der Eignung der Wände hat, wird er dies dem Käufer
unverzüglich mitteilen.

4. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über
die vereinbarte Lieferung , Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

V. Lieferfrist

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
sonstigen Ereignissen, die dem Verkäufer unverschuldet die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung,
Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo , Katastrophen , Störungen der Transportwege
und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten ,
hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Verkäufer
wird den Käufer Ober den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren.

2. Der Verkäufer behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass der Verkäufer seinerseits
ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen
und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten
hat. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.

3. Dauert die Behinderung länger als 14 Tage, kann der Käufer nach angemessener
Nachfristset zung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten,
wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.

VI. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Mangels anderweitiger ausdrück licher Vereinbarung sind Rechnungen spätestens
bis zum Tag der Anlieferung bzw . der Abholung fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen.

2. Der Käufer hat bei Auftragserteilung mit dem Verkäufer die Zahlungsart zu vereinbaren.
Änderungen dazu sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht mehr möglich.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt, sofern dies ausnahmsweise vereinbart wurde,
nur erfüllungshalber . Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der
Käufer. Der Verkäufer haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung .

4. Bei Verzug des Käufers sowie bei Stundung von Zahlungen ist der Verkäufer
berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von seiner
Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen,
mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% Ober dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt unbenommen.
Bel Zahlungsverzug Ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von 2,50€ pro
Mahnung zu berechnen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung , auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

2. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit pfleglich
zu behandeln. Dem Käufer Ist untersagt, die unter Vorbehaltseigentum gelieferte
Ware Dritten zu überlassen . Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter, Insbesondere
Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen . Bei Pfändung, Beschlagnahme
oder sonstigen Zugriffe n Dritter hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen.

3. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, von seinem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die gelieferte Ware herauszuverlangen.
In dem Herausgabeverlangen sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware
durch den Verkäufer liegt – soweit das Verbraucherkreditgesetz Anwendung
findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.

VIII. Gefahrenübertragung

1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschäd igung den Kaufpreis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe auf den Käufer Ober. Ist der Verkäufer berechtigt, die Ware
einzulagern (vgl. IX.2.) , geht die Gefahr mit der Einlagerung der Ware auf den
Käufer über.

IX. Verzug des Käufers

1. Bei Abnahmeverzug des Käufe rs ist der Verkäufer, nach einer angemessene n
Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, berechtigt, Schadensersatz
in Höhe von 25 % der Kaufsumme des Bestellscheins (Kaufvertrag) zu
ver langen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten. dass dem Verkäufe r kein
oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufe r bleibt seinerse its
der Nachweis vorbehalten , dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden
ist.

2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, ist der Verkäufer
berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern. Der Verkäufer kann sich
zur Lagerung auch einer Sped ition oder eines Lagerhalters bedienen.

X. Rücktritt

1. Der Verkäufer kann ungeachte t der Regelung von V.2. vom Vert rag zurücktreten,
wenn der Hersteller die Produ ktion der bestellten Ware eingeste llt hat, sofern dieser
Umstand erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und der Verkäufer die
Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er fe rner nachweist, dass er sich vergeblich
um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat. Über die genannten Umstände
hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Der Verkäufer kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer Ober die
seine Kreditwürdigkeit bedingenden wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben
gemacht hat oder sich im Verzug befindet, dem Käufer eine Nachfrist gesetzt und
Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet
unverzüglich Vorauskasse oder Sicherheit.

3. Der Verkäufer kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den in Vl l.2.
vereinbarten Verpflichtungen zuwiderhandelt, insbesondere die Anzeigepflicht verletzt.

XI. Warenrücknahme

Der Verkäufer hat im Falle eines Rücktrittes und der Rücknahme gelieferter Ware
Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung
nach folgender Maßgabe:

1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen sowie Transport- und Montagekosten
usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten, sofern kein Vertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz vorliegt, folgende Pauschalsätze (berechnet in Prozentsatz vom Bestellpreis):

Polsterwaren

Innerhalb des 1. Halbjahres:35 %
Innerhalb des II. Halbjahres:45 %
Innerhalb des III. Halbjahres:60 %
Innerhalb des IV. Halbjahres: 70 %
Innerhalb des 3. Jahres: 80 %
Innerhalb des 4. Jahres: 90 %

Möbel

Innerhalb des 1. Halbjahres:45 %
Innerhalb des II. Halbjahres:60 %
Innerhalb des III. Halbjahres:45 %
Innerhalb des IV. Halbjahres: 55 %
Innerhalb des 3. Jahres: 60 %
Innerhalb des 4. Jahres: 70 %

Bei Rückgabe von Teppichen, Matratzen , Gardinen und Bettwäsche wird der Verkehrswert
vergütet, da diese Waren nur bedingt zu gebrauchen sind.
Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem
Verkäufer keine oder nur eine wesent lich geringere Einbuße entstanden ist.

XII. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleislet, dass die gelieferte Ware frei von Konstruktions-,
Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware . Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an den Produkten von Dritten vorgenommen oder wenn
Montag eanweisung en nicht befolgt werden.

2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre
nach der Ablieferung, bei geliefe rten Musterstücken 12 Monate nach der Ablieferung.

3. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung und
Ersatzlieferung. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung
mangelhaft, kann der Käufer eine der Wertminderung entsprechenden Herabsetzung
der Vergütung {Minderung ) oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand
der Gewährleistung ist – die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung ) verlangen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

4. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewäh rleistung für gelieferte
Ware und erbrachte Montageleistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art oder Schadensersatzansprü che aus, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines gesetz lichen
Vertreters oder seiner Erfü llungsgehilfen beruhen oder eine vertragl ich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung des Verkäufers als Hersteller nach dem Produktionsgesetz bleibt hiervon unberührt.

5. Der Käufer Ist verpflichte!, dem Verkäufer offensichtliche Mängel der Ware oder
Montageleistung, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabwe
ichungen unverzüglich, spätest ens jedoch 14 Tage nach Ablieferung der
Ware bzw. Erbringung der Montageleistung schriftlich mitzut eilen. Zeigt der Käufer
innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, so gilt die Ware bzw. Montageleistung
als mangelfrei und vert ragsgemäß genehmigt. Erkennbare oder verdeckte
Mängel hat der Käufer schriftlich anzuzeigen, sobald sie o1fensichtlich sind , spätestens
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

6. Der Käufer kann an die bestell te Ware Qualitätsansprüche nur in einer Höhe stellen,
wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der
Bestellten gestellt werden können.

XIII. Datenschutz

1. Der Käufer Ist einverstanden, das In diesen Kaufvertrag aufgenommene persönliche
Daten nur der internen Be–Nerarbeitung bzw Auswertung dienen und an Dritte nicht
weitergegeben werden.

2. Die Wallach Möbelhaus GmbH & Co. KG ist berechtigt, über den Käufer eine Kreditausku
nft bei der SCHUFA (Schutzgeme inschaft für allgeme ine Kreditsicherung)
oder einer anderen Informations stelle einzuho len. Der Käufer erteilt dazu ausdrücklich
seine Zustimmung.

XIV. Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann, ju ristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentl ich-rechtliches Sonderv ermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
05/11 WALLACH